Steuerkanzlei

Jeder Steuerberater sollte es als wichtige Aufgabe sehen, seinen Mandanten dabei zu helfen, das Beste aus ihrer Steuererklärung herauszuholen und dabei legale Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, um Steuern zu sparen. Im Laufe der Jahre kommt es immer wieder vor, dass sich die Steuergesetze ändern und es ist sehr wichtig, dabei über die neuesten Entwicklungen informiert zu bleiben. Unter diesen Umständen wollen wir in diesem Blogeintrag die Frage behandeln: “Was können Haushälter ab 2020 von der Steuer absetzen?” Also lesen sie gerne mal rein.

Es haben sich mit dem Beginn des Jahres 2020 einige interessante Änderungen ergeben, die es wert sind, genauer betrachtet zu werden. Im folgenden nennen wir ihnen einige Absetzbare Ausgaben, die sie in ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten:

 

  • Spenden: Gutes zu tun lohnt sich nicht mehr nur moralisch, sondern nun auch steuerlich. Spenden an gemeinnützige Organisationen können dazu beitragen, ihre Steuerlast zu senken und sind weiterhin absetzbar.
  • Berufliche Weiterbildungen: Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahmen können steuerlich abgesetzt werden, also investieren sie doch in ihre berufliche Entwicklung. Egal ob es sich nun um Fachliteratur, Kurse oder Seminare handelt, diese Ausgaben können Ihre Steuerlast verringern und gleichzeitig Ihre beruflichen Fähigkeiten verbessern.
  • Elektromobilität: Ob sie es glauben oder nicht, nun werden auch umweltfreundliche Entscheidungen belohnt! Wenn sie ein Elektroauto kaufen oder bereits eines gekauft haben, können sie von attraktiven Steuervorteilen profitieren, einschließlich einer erhöhten Förderung für das Fahrzeug und der Möglichkeit, Ladestationen von der Steuer abzusetzen.
  • Kinderbetreuungskosten: Leider sind die Kosten für die Betreuung von Kindern oft sehr hoch, jedoch ist es seit 2020 möglich, eben diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Dies umfasst sowohl Kosten für Tagesmütter oder Babysitter, als auch Kita Gebühren.
  • Home-Office-Pauschale: Durch die Corona Pandemie ist es dazu gekommen, dass viele Menschen von zu Hause aus arbeiten  mussten. Glücklicherweise kann man dafür eine Home-Office-Pauschale geltend machen, um damit einen Teil der Kosten für Ihre Arbeitsmaterialien, die Nutzung von Internet und Strom sowie für das Arbeitszimmer abzudecken.

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass Steuergesetze sehr komplex sind und sich je nach individueller Situation unterscheiden können. Es ist daher ratsam, einen erfahrenen Steuerberater wie die Steuerkanzlei B.Rona zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden absetzbaren Ausgaben nutzen und Ihre Steuererklärung ohne Fehler einreichen.

Wir bei der B. Rona Steuerberatung stehen Ihnen gerne zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie das Beste aus Ihren absetzbaren Ausgaben herausholen und ihnen bei ihren steuerlichen Anliegen zu helfen. Kontaktieren Sie uns doch noch heute, um Ihre Steuersituation zu optimieren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.